- Verteidigung
- Ver·tei·di·gung die; -; nur Sg; 1 die Handlungen, mit denen man jemanden / etwas verteidigt (1)|| K-: Verteidigungsbereitschaft, Verteidigungszustand|| -K: Landesverteidigung2 Kollekt; das Militär (in Zeiten des Friedens): immense Summen für die Verteidigung ausgeben|| K-: Verteidigungsausgaben, Verteidigungsbündnis, Verteidigungsetat, Verteidigungshaushalt, Verteidigungsminister, Verteidigungsministerium3 das Verteidigen (2), Sichverteidigen (2) <etwas zu jemandes / seiner Verteidigung sagen, vorbringen>|| K-: Verteidigungsschrift4 die Vertretung (durch einen Rechtsanwalt) vor Gericht <das Recht auf Verteidigung; jemandes Verteidigung (vor Gericht) übernehmen; mit jemandes Verteidigung beauftragt sein>5 ein oder mehrere Rechtsanwälte, die einen Angeklagten vor Gericht verteidigen ↔ Anklage: Die Verteidigung hat das Wort6 Kollekt; die Spieler einer Mannschaft, die den Gegner daran hindern wollen, ein Tor zu erzielen ≈ Abwehr ↔ Sturm
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.